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Allgemeine Geschäftsbedinungen
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Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner, die Voraussetzungen
zur Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung im Sinne der Gäste und des Veranstalters zu schaffen.
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1. Der Veranstalter (VA) verpflichtet, sich die vertraglich festgelegte Auftrittszeit einzuhalten,
genauso wie der Künstler. Grundsätzlich muss er davon ausgehen, dass Nachfolgeveranstaltungen
stattfinden. Im Falle einer Verzögerung des Auftrittes muss der (VA) damit rechnen, dass der
Künstler diesen Auftritt nicht realisieren kann, um nachfolgende Veranstaltungen vertragsgemäß
zu erfüllen.
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2. Der Veranstalter garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, trifft alle
erforderlichen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und haftet für alle entstandenen
Schäden an Künstlern, Garderobe und Materialien (auch Technik), einschließlich
Parkplatz mit Fahrzeug, wenn diese durch unangemessene Sorgfaltspflicht des
Veranstalters entstanden sind. Für eine zumutbare, wetterunabhängige und
beleuchtete Garderobe muss der Veranstalter vor Eintreffen
der Künstler garantieren.
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3. Im Falle von Krankheit des Künstlers oder höherer Gewalt sind beide Seiten von ihren vertraglichen
Verpflichtungen befreit, sind aber verpflichtet, umgehend den anderen Vertragspartner zu informieren
und tragen die ihnen entstanden Kosten selbst. Entsprechende Nachweise sind innerhalb
8 Kalendertagen vorzulegen. (Autopannen und Staus laut Rechtssprechung werden nicht als
höhere Gewalt anerkannt.) Der Künstler bemüht sich, nach seinen Möglichkeiten einen
möglichst gleichwertigen Ersatz zu beauftragen. Bei Freilichtveranstaltungen wird der
Veranstalter verpflichtet für eine Bühnenüberdachung oder eine, den Auftrittsbedingungen
entsprechende, wetterunabhängige Ausweichmöglichkeit rechtzeitig zu sorgen.
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4. Im Falle einer Buchung über Dritte wird der Veranstalter schriftlich über meine allgemeinen
Geschäftsbedingungen informiert und hat sie mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
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5. GEMA Gebühren und andere Bewilligungen und Genehmigungen aller Art ist Sache des Veranstalters.
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6. Fotographien und Videoaufzeichnungen müssen von uns genehmigt werden. Aufzeichnungen jeglicher
Art für Fernsehen, Rundfunk und anderen Institutionen oder auch für andere private Personen freizugeben,
es dafür anzubieten oder in Aussicht zu stellen, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort
strafrechtlich verfolgt.
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7. Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten wie z.B.
Name, PLZ, Ort, Zeit, Funktelefon Nr. (Kontakttelefon für den Abend) usw. mit
seiner Unterschrift.
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8. Ein unterschriebener Honorarvertrag kann 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn beiderseits nicht
mehr aufgehoben werden. Es ergibt sich dabei ein Ersatzanspruch der vollen Gage ohne
Reisekosten. ( Ausnahme Punkt 3 ) |
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9. Der Künstler verpflichtet sich, wenn er im Auftrag einer Agentur unterwegs ist, nur
Autogrammkarten ohne Telefonnummer und Kontaktadresse auszugeben und das Gagegeheimnis
selbstverständlich zu wahren.
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10. Dem Veranstalter ist die Art der Darbietung bekannt. Über die künstlerische Gestaltung
der Darbietung unterliegt der Künstler keinen Weisungen.
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11. Jede Änderung im Vertrag nach der Unterzeichnung zum Teil oder auch ganz bedarf der Schriftform
und muss von beiden Vertragspartnern neu gegengezeichnet werden, erst dann ist der Vertrag wirksam!
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Stripper Erfurt AGB für alle Striptease Darbietungen in Thüringen.
Manstrip. Girlstrip + Paarstrip in der Region Erfurt.
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